Zur allgemeinen und besonderen Information habe ich den Bescheid für meinen 1-Euro-Job als pdf zum Anschauen bereitgestellt.
Der Bescheid ist in Ordnung, lediglich die Kürze der Frist vom Bescheiddatum bis zur angeordneten Ausführung könnte zu bemängeln sein. Der Bescheid wurde am 28.09.2005 (Mittwoch) erstellt, am 29.09.2005 (Donnerstag) abgesandt und lag am Nachmittag des 30.09.2005 (Freitag) im Briefkasten.
Der 03.10.2005 (Montag) ist ein bundeseinheitlicher Feiertag, so daß im Streitfalle keine Möglichkeit zur Klage wegen Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung VOR der angeordneten Arbeitsaufnahme mehr möglich gewesen wäre. Im Falle einer unzumutbaren Arbeitsgelegenheit hätte ich also zunächst die Arbeit antreten müssen, um eine Leistungskürzung zu verhindern. Was dann aber im Widerspruch mit der Klage gestanden hätte.
Ich kann Betroffenen nur aus ebendieser Erfahrung raten, sich beim Arbeitsberater oder Fallmanager etwa eine Woche Zeit auszubitten (z.B. um persönliche Dinge zu regeln, die eine solche Arbeit zwangsläufig mit sich bringt).
Auf die Schwärzung meiner Adresse habe ich verzichtet, weil die ohnehin im Impressum steht und das Dokument damit auch authentischer wirkt.
Also, zum Anschauen des Bescheides über
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