… da sehe ich vorhin beim Kurzeinkauf einen Anschlag für ein neues Internet-Radio aus Schwelm. Ich merke mir die Webadresse und schaue mir dann so aus reiner Neugierde natürlich die Website an.
Über Design lässt sich ja bekanntlich streiten und über Ideen auch. Also weiß ich schon nach den ersten sätzen, daß ich meine Bewerbung besser zuhause lasse.
Denn wenn der künftige Moderator als Einstellungsbedingung u.a. "eine externe Musikplatte mit ca. 500 Musiktitel in MP3Form" mitbringen soll, dann werde ich schon aus lizenzrechtlichen Gründen stutzig. Wenn dann allerdings im Impressum des Internet-Radios die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei Aufnahme des Tons aufgeführt ist, dann vermute ich mal, daß da jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Da helfen auch die Meldungen bei der GEMA und der GVL nichts. Denn die Rechtslage ist nun mal eindeutig, daß alle gespielten mp3-Dateien dem Radio im Original und dauerhaft vorliegen müssen. Bringt der Moderator mp3s mit, so braucht er a) eine Lizenz als gemeldeter DJ und b) ebenfalls alle Orginale, unabhängig von den Originalen des Radios. Im einfachsten Falle müßten die dann also doppelt vorliegen.
Über das Verbot des Aufnehmens lachen wir alle mal gemeinsam bei dieser Gelegenheit.
Selbstverständlich will ich hier jetzt niemanden gezielt verunglimpfen und ich möchte auch keinen Link setzen. Schließlich möchte ich keinen Anlaß zur Klage geben. Vielmehr will ich denen unter Euch, die schon immer mal, so wie ich, ein Webradio aufmachen wollten, diesen aktuellen Fall als Beispiel dafür geben, wie man es besser nicht macht.
Und sollte sich jemand nun angesprochen fühlen, so möge er doch mal in einer stillen Minute über die hier gezeigten Fehler nachdenken und sie heilen. Ich stehe mit Rat und Tat (und als anständig bezahlter Moderator) selbstverständlich gern zur Verfügung.
Dies war keine Rechtsberatung, sondern ein Griff in meine Lebenserfahrungskiste!