Arbeitslosengeld II und Aufklärungspflicht

Heute mal aus gegebenen Anlaß ganz blöd gefragt!

Welcher Arbeitslosengeld II – Empfänger ist sich denn bewußt, welche Rechte er hat?

Die Pflichten sind allseits bekannt und werden bei jeder Gelegenheit präsentiert und per abgeforderter Unterschrift auf „Leistungsvereinbarungen“ rechtlich abgesichert. Zugunsten der Ämter, ohne Frage. Rechtssicherheit pur.

Wußten Sie, daß absolut jeder Hartz IV-Betroffene Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung hat? Diese Befreiung wird nur auf Antrag erteilt. Und wer klärt darüber auf, monatlich mehr als 16 € zu sparen? Für 16 € erhalte ich derzeit 27 Pakete Brot mit jeweils 10 Scheiben drin. Davon können wir zu zweit einen ganzen Monat Abendbrot essen.

Unsere Behörden haben eine gesetzlich verankerte und rückhaltlose Aufklärungspflicht im Einzelfalle. Das heißt in der Praxis, daß jeder Bürger in ein Amt gehen kann und dort die folgende Frage stellen kann: „Welche Leistungen kann ich erhalten?“ Und man hat dann seitens jeder Behörde die Pflicht, den ratsuchenden Bürger über alle möglichen Leistungen aufzuklären und die Antragstellung zu ermöglichen.

Ich frage mich allen Ernstes, wer hier versagt! Das beliebte Argument, es würde ja alles in den Veröffentlichungen der Presse stehen, kann nicht ziehen. Denn viele Leistungen sind lediglich in Gesetzen und Verordnungen verankert und werden nicht jedem Bürger unmittelbar nach Erscheinen zugestellt. Denn heute kann sich ein Arbeitsloser keine Tageszeitung mehr leisten und die Nachrichten bringen selten alle Rechte. Abgesehen von den Rechten, die schon seit Generationen existieren.

Wer weiß schon, daß eine Hartz IV-betroffene Familie Zuschüsse zu Klassenfahrten bekommen kann. Wer weiß über die Übernahme von Reparaturkosten für die Waschmaschine? Es gibt tausende von Beispielen von staatlich gewollter Unwissenheit.

Ich zitiere jetzt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), Teil I, gültig u.a. für Arbeitsagenturen, Sozialämter, Job-Agenturen u.v.m.:

 

SGB I § 13 Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.

 

SGB I § 14 Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

 

SGB I § 15 Auskunft

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.

(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.

(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.

(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.

 

Ich wünsche mir eine Schadenersatzklagewelle wegen Verletzung dieser Pflichten gegen die Ämter.

Wußtet Ihr auch, daß ein Arbeitslosengeld II – Empfänger Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand durch einen beliebigen Anwalt hat, wenn er anwaltliche Hilfe braucht? Er bekommt gebührenfrei einen Beratungsschein beim Amtsgericht und die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden von der Landeskasse gezahlt. Sollte es zum Prozeß kommen, greift die Prozeßkostenhilfe, die der Anwalt für Euch beantragt!

Das war jetzt keine illegale Rechtsberatung (für die mitlesenden Anwälte), sondern ein Erfahrungsbericht!!!

Fortsetzung folgt!

 

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