40 Jahre

Als Anfang 1976 zwei Männer der Berufsberatung des Arbeitsamtes Hannover in unsere Schulklasse kamen und irgendetwas über Berufe und Ausbildung erzählten, ließen sie für jeden von uns mehr als 30 Schülern ein Heft mit bunten Klebestreifen da. Mit diesem Heft konnten wir feststellen, für welche Berufe wir geeignet wären.

Ich als recht guter und von den starken und sportlichen Jungs in der Klasse gemobbter Schüler aus einem Arbeiterhaushalt klebte also mit Begeisterung Streifen ins Heft. Weil ich solche Dinge mochte. Heute würde man mich Nerd nennen.

Das Ergebnis ließ mich stillen und eher introvertierten 16-jährigen beinahe laut lachen. Ich sollte Lehrer, Kindergärtner oder Ingenieur im technischen Bereich werden. Das war mir überaus fremd und so fernab von allen Berufen, die ich mir überhaupt ausdenken konnte.

Aus völliger Unorientiertheit habe ich dann im gleichen Jahr eine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten begonnen, weil mich die Berufsberatung dorthin vermittelte. 9 Jahre später wurde ich im Katastrophenschutz zum Ausbilder geschult, Anfang der 2000er Jahre wurde ich Ausbilder mit IHK-Zertifikat und habe immer wieder Menschen geschult, auf neue Wege begleitet und mich beruflich um die gekümmert, denen es schlechter als mir ging. Zwischendurch habe ich mir die Computerei beigebracht und mich damit selbständig gemacht. Ich kann Stromleitungen legen, Computer bauen, Telefonanlagen installieren, Webseiten erstellen und vieles dergleichen mehr.

Ich bin zwar nie Lehrer geworden, habe nie den Ingenieur erlernt und doch ist es etwas Ähnliches geworden wie das, was sich damals als Ergebnis der bunten Streifen in einem Heft ergeben hat.

40 Jahre Ausbilder, über 40 Jahre irgendwie technikaffin. Kaum zu glauben, was aus dieser scheinbar ewig andauernden beruflichen Orientierungslosigkeit geworden ist. Heute berate ich u.a. Schüler zu ihrer Berufswahl. Heute bin sozusagen ich der alte Mann von der Berufsberatung. Nur die Hefte mit den bunten Streifen gibt es nicht mehr. Schade eigentlich.

Wie kann es eigentlich in unserem Lande sein …

…, dass ich immer wieder fleißige Menschen kennen lerne, die wegen ihres Arbeitslohnes bei Vollzeit noch zusätzlich aufstockendes Arbeitslosengeld 2 bekommen müssen, damit sie nicht unterhalb der Armutsgrenze leben?

Da betrügt ein Bundespräsident, erhöhen die Abgeordneten sich die Diäten (die nebenbei in vielen Parteien gemäß Vereinbarung direkt in die Parteikasse fließt!), und Familien wie Einzelpersonen erhalten bei Vollzeitarbeit weniger Lohn, als es zum Überleben in unserem Land reicht.

Da stimmt etwas nicht!

Und dann war da noch …

… das Bandmaß.

102

Nur noch einhundertundzwei Tage bis zum erfolgreichen Ende meiner Privatinsolvenz.

Ich zähle inzwischen keine Jahre und keine Monate mehr. Es sind nur noch Tage. Es wird dann noch eine Weile dauern (bei Bekannten rund sechs Monate), bis die tatsächliche Restschuldbefreiung stattfindet. Danach werden weitere drei Jahre vergehen, bis die Schufa-Einträge gelöscht sind. Frühestens 2016 könnte ich dann das erste Mal wieder einen Kredit beantragen.

Wofür ich Prügel bekommen müsste. Ich bin geheilt. “Gebranntes Kind scheut das Feuer”.

Google fragt: Wie oft darf ein Maßnahmeträger an mir verdienen

Ein Besucher kam über Google zu dieser Seite mit der Frage: “Wie oft darf ein Maßnahmeträger an mir verdienen?”

Das ist die, mit aller Vorsicht gesagt, wahrscheinlichste Frage für einen Arbeitslosen, der nicht gewillt ist, sein Leben nachhaltig zu ändern und dafür die Schuld bei Anderen sucht. Ich höre sie öfter als einmal im Monat. Ich will dazu etwas erklären, was die angesprochenen Maßnahmen sind und wie man dort hinein kommt.

Die Agentur für Arbeit hat Arbeitslose, die sich schlecht oder wahrscheinlich schlecht vermitteln lassen. Die Ursachen sind vielfältig, liegen zu gleichen Anteilen an den Ansprüchen der Arbeitgeber und der arbeitslosen Personen. Mangelnde Qualifikation, falsche Qualifikation, mangelnde Mobilität, falscher Stundenlohn im Kopf, fehlende Berufswahl, fehlende Informationen über den Arbeitsmarkt, falsche Einstellung zur Arbeit, mangelhafte Bewerbungsunterlagen, gruselige Anschreiben und viel Gründe mehr, können auf der Seite betroffener Personen den Ausschlag dafür geben, dass sie keinen Arbeitsplatz bekommen.

Aufgrund der desolaten und zum Teil gesetzlich gewollten Personalsituation in den Arbeitsagenturen und JobCentern (ARGE), kann kein Vermittler auch nur den Hauch einer Aufbauarbeit leisten, die nötig wäre, um Vermittlungshemmnisse zu erkennen und zu beseitigen. Also werden solche “Arbeitsmarktdienstleistungen” bei der Agentur für Arbeit öffentlich ausgeschrieben. Das ist inzwischen weitgehend sogar EU-Recht und damit Pflicht. Eine Vergabe von Aufträgen “einfach so” ist nicht, bzw. nur unter sehr erschwerten Bedingungen, erlaubt.

Auf eine solche Ausschreibung bewerben sich die sogenannten Maßnahmeträger. Das sind überwiegend etablierte Bildungsinstitute, die sich mit dem Personaleinsatz für Schulungen und mit dem besonderen Klientel befassen dürfen und können. Nicht jeder Mensch kann sich für die Ausschreibungen bewerben, es braucht dazu Referenzen.

Die Agentur erklärt in der Ausschreibung die Eckdaten der geplanten Maßnahme. So zum Beispiel im Krefelder Stadtgebiet zur Eingliederung von 60 Personen im Alter 50+ mit einer Erfolgsquote von 9 vermittelten Teilnehmern im Laufe eines Jahres. Die Verwaltungspauschale, die von der Agentur für diese (nebenbei völlig frei erfundene, aber so mögliche) Maßnahme beträgt 1.400 € pro Teilnehmer, also insgesamt 84.000 €. Das entspricht einem Betrag von 7.000 € monatlich. Allerdings muss davon das vorgeschrieben Personal von 1,5 Pädagogen und 1 JobCoach bezahlt werden. Ebenso natürlich die Miete, der Strom, Heizung, Wasser und so weiter. Die räumlichen Anforderungen und Ausstattungen sind in der Ausschreibung ebenfalls vorgegeben. Die Erfüllung der Vorgaben wird kontrolliert und ein Verstoß dagegen ist strafbewehrt.

Wird ein Teilnehmer vermittelt, und hier liegt der ganze Zauber des Verdienens, erhält der Träger abgestuft nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Vermittlungsprämie, wenn er Glück hat. Diese kann bis zu 3.500 € betragen, oft jedoch ist sie nicht höher als die für einen kurzfristig vermittelten Arbeitslosen, also 1.000 €.

Beim Gebot für die Ausschreibung kalkuliert nun ein bietender Maßnahmeträger seinen Gebotspreis, für den er diese Maßnahme durchführen würde. Dabei berücksichtigt er selbstverständlich seine wirtschaftlichen Belange, denn dazu ist er in den meisten Fällen verpflichtet. Die Bietenden wissen nicht, was Mitbietende als Preis genannt haben. So gewinnt (bekommt den Zuschlag) der Maßnahmeträger, der den geringsten Gebotspreis genannt hat. Im schlechtesten Falle gewinnt ein Maßnahmeträger, der die Maßnahme allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführen kann und darauf hofft, nicht allzu oft kontrolliert zu werden.

Die Arbeitslosen werden vom Arbeitsberater dieser Maßnahme zugewiesen. Sie haben ein Widerspruchsrecht, das jedoch oft an der Wut des Betroffenen, der mangelnden Information des Arbeitsberaters und dem mangelndem Veränderungswillen scheitert. Ich habe es sehr häufig erlebt, dass der Sinn z.B. eines Coachings den Teilnehmern erst nach vielen Gesprächen mit mir deutlich wurde und sie sich auf die Maßnahme eingelassen haben. Oft dann allerdings auch mit Erfolg!

Ein Maßnahmeträger verdient also an einem zugewiesen Arbeitslosen zunächst relativ wenig. Je nach Vertrag mit der Agentur gibt es eine Vermittlungsprämie oder nicht. In der Maßnahme, in der ich gerade tätig bin, gibt es keine Prämie für Vermittlungen. Trotzdem liegen wir mit unserem Erfolg deutlich über dem, was insgeheim erwartet wurde. Weil wir es als unsere Aufgabe ansehen, so zu arbeiten.

Natürlich führen fast alle Maßnahmeträger alle Arten von Maßnahmen durch. So gibt es reine Bewerbungstrainings, Coachings für verschiedene Alters-, Berufs- und Personengruppen, Aktivierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, Maßnahmen mit 1-Euro-Job, Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, zur persönlichen Vorbereitung auf das Berufsleben, zur Wiedereingliederung nach Kinderzeit, für Schwervermittelbare, für die Rehabilitation und so weiter und so weiter.

Im schlimmsten Falle kommt ein junger Mensch erst in eine Maßnahme zur Vorbereitung auf das Berufsleben, dann in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, anschließend in eine schulische Ausbildung, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Ein ältere Mensch kann durchaus nach einer Langzeitarbeitslosigkeit zunächst in eine Aktivierungsmaßnahme eingebucht werden, um anschließend in eine Maßnahme zur Vermittlung zu kommen. Das kann beim gleichen Maßnahmeträger sein, muss es aber nicht, wenn die entsprechenden Maßnahmen von einem anderen Träger gewonnen wurden.

Die Geschäftsgebahren der Maßnahmeträger haben in den letzten Jahren das Lohngefüge der eingesetzen Mitarbeiter erschüttert. So arbeiten inzwischen studierte Pädagogen für ein Brutto von 1.800 bis 2.200 Euro monatlich in Vollzeit bei den Bildungsträgern. Auch Ausbilder, Meister, Betriebswirte und so weiter, arbeiten für den gleichen Lohn. Allerdings muss hier eingeschränkt werden, dass aufgrund des Dumpings in den Ausschreibungen und den sinkenden Pauschalen der Arbeitsagentur ein wirtschaftliches Arbeiten sehr schwierig wird. Darum bewerben sich auch im Grunde nur noch Bildungsträger für Maßnahmen, die ein gewisses Grundmaß an Räumen und Personal vorhalten können.

Würden meine Leser und ich eine solche Ausschreibung gewinnen und korrekt durchführen wollen, bekämen wir spätestens im dritten Monat ernste Zahlungsschwierigkeiten. Denn mögliche Prämien werden um viele Wochen verzögert ausgezahlt. Und nun stelle man sich vor, wie es wäre, ein ganzes Jahr eine Etage eines Geschäftshauses mitsamt PC-Räumen, Personal und Material vorzufinanzieren. Das ist kaum jemandem möglich.

Um auf die Anfangsfrage zu kommen, wie oft ein Maßnahmeträger am einzelnen Arbeitslosen verdienen darf, kann einfach geantwortet werden: “So oft es das Gesetz zulässt.” Und ich kann dazu nur den Rat geben, sich auf die Maßnahme einzulassen und alles zu nutzen, was angeboten wird, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Es sei denn, man hat die Einstellung, dass Arbeitslosigkeit besser ist, als ein geregelter Arbeitsplatz. Dann sollte man den Platz räumen und ihn jemandem überlassen, der ihn nutzen und etwas für sich erreichen will.

Wenn ich mich als Teilnehmer falsch in einer Maßnahme zugewiesen fühle, dann spreche ich mit meinem dortigen Berater und anschließend mit meinem Arbeitsberater bei der Agentur. Ich bringe Argumente vor und mache Vorschläge, was für mich geeigneter wäre. Wer das im ordentlichen Tone macht, der wird überrascht sein, was manchmal noch möglich wird. Wie immer macht der Ton die Musik. Auch wenn ich die meisten Leute im Amt nicht leiden kann, so bleibe ich sachlich, höflich und konsequent.

Aber das ist ein anderes Thema.

Ende des Monats …

… muss ich mich dann auch schon wieder arbeitslos melden. Das Gesetz schreibt vor, dass man sich drei Monate vor Vertragsende telefonisch, schriftlich oder online arbeitslos zu melden hat und das ist dann wieder soweit. Ende August läuft mein Vertrag aus und ich hoffe zwar auf eine Verlängerung, doch das ändert nichts daran, dass die Meldung schon jetzt erfolgen muss.

Natürlich werde ich fragen, ob es nötig ist und wann mit einem neuen Vertrag zu rechnen ist. Doch vermutlich kommt es wieder erst so kurz zu einer Entscheidung, dass ich schon die Arbeitsbescheinigung an den Arbeitgeber senden und einen “persönlichen Gesprächstermin mit meinem Arbeitsberater” wahrgenommen habe.

Herzlichen Dank an die Gewerkschaften, die es geschafft haben, die früher verbotenen Kettenarbeitsverträge wieder zuzulassen. Auf diese Weise werde ich mich wohl bis zu meinem Renteneintritt im Jahre 2026 mit Jahresverträgen über Wasser halten müssen. Was das emotional bedeutet, kann sich dort oben wohl niemand vorstellen.

Warum die Hartz IV-Erhöhung das falsche Ende ist …

… zeigt diese einfache Rechnung.

Meine Wohnung kostet von der ARGE (hier heißt sie anders) anerkannte 385 Euro incl. Nebenkosten. Als Heizkosten werden monatlich 45 Euro anerkannt. Mein gesetzlich festgelegter Bedarf als Single wäre ab 01.01.2011 genau 364 Euro. Das ist zusammengerechnet der Bedarf, sprich die Armutsgrenze von 804 Euro. Davon muss ich dann für mein Leben incl. Telefon, Miete, Strom usw. sorgen.

Angenommen, ich arbeite für den gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde brutto. Das macht bei 40 Stunden ein wöchentliches Bruttoentgelt von 300 Euro. Was wiederum einem durchschnittlichen Monatslohn (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) von 1.300 Euro entspricht. Klingt soweit gut.

Netto sind das, gemäß den geltenden Tabellen für eine Single meines Alters, incl. normaler Krankenkassenbeiträge und Kirchensteuer 966,88 Euro.

Würde ich dieses bei der ARGE als Verdienst angeben, dann entstünde folgende Berechnung, wenn ich sozusagen “um die Ecke” arbeiten und keine Fahrtkosten erzeugen würde:

Bedarf = 804 Euro

Einkommen = 966,88 Euro
abzüglich 30 Euro für notwendige Versicherungen als pauschaler Freibetrag
verbleiben 936,88 Euro anrechenbares Einkommen.

Grundfreibetrag für Erwerbstätige = 100 Euro
Freibetrag für Erwerbstätige (20 % vom 101. bis zum 800. Euro) = 140 Euro
Freibetrag für Erwerbstätige (10 % vom 801. bis zum 1.200. Euro) = 13,69 Euro
(Diese Freibeträge sollen einen Anreiz zum Arbeiten bieten und arbeitsbedingte Aufwendungen ausgleichen)
verbleiben also anrechenbare 683,19 Euro.

Endsumme:
Bedarf = 804,00 Euro
Einkommen = 683,19 Euro
Von der ARGE zu zahlen = 120,81 Euro

Daraus folgt, dass der geforderte und teilweise schon umgesetzte Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde nicht ausreicht, um die Armutsgrenze zu überwinden und aus der Klammer des Hartz IV zu entkommen.

Insofern ist für mich die Diskussion um 5 Euro Erhöhung einfach lächerlich. Herrn Westerwelles Partei hat vor der Wahl getönt, “Arbeit muss sich wieder lohnen”. Das ist mit 7,50 Euro schlichtweg nicht möglich. Niemand kann damit seine Miete und seine Energiekosten bezahlen.

Vielleicht macht Ihr Euch ja mal den zweifelhaften “Spaß” und rechnet Euren eigenen Bedarf aus. Die meisten Briefträger und Frisörinnen in diesem Lande sind theoretisch Hilfeempfänger. Sie arbeiten, tariflich abgesegnet, für fast immer nur 3,50 bis 5,50 Euro brutto die Stunde. Und komme mir jetzt niemand mit Trinkgeldern. Das ist ja wohl seit der Euroeinführung passé.

Anträge auf ergänzendes Alg II (wie es richtig heißt), gibt es übrigens zum Download bei der Agentur für Arbeit. Derzeit beziehen in Deutschland 6,4 Millionen Personen Alg II. Was aber offenbar niemanden so wirklich interessiert.

Übrigens ist der Mindestlohn im Osten Deutschlands bei “satten” 6,30 Euro angekommen. Weil dort das Leben angeblich “erheblich billiger” sei. Komisch ist nur, dass dort Energie und Lebensmittel ebenso teuer sind, wie hier im Westen. Mal ganz abgesehen von den Mieten.

Aber irgendwie muckt dort niemand mehr auf. Offenbar ist das Volk schon so geschwächt, dass es noch nicht einmal mehr demonstriert. Stellt Euch vor, es ist Wahl und das Volk ist verhungert …

Gerüchteweise …

… könnte mein Arbeitsvertrag, der am 31.08.2011 endet, bis 31.08.2012 verlängert werden. Wenn ich den weiteren Gerüchten Glauben schenken soll, sogar bis 31.08.2014.

Ohne Abzüge dürfte ich, nach heutigen Rechtsstand, am 13.02.2027 in Rente gehen. Geplant habe ich den Renteneintritt spätestens im Dezember 2022. Bleiben also noch acht Jahre mindestens und dreizehn Jahre höchstens zu überbrücken.

Na, das geht ja langsam und erscheint nicht mehr so unendlich. Mal abgesehen davon, dass es nur Gerüchte sind. Ohne die bleiben es nämlich 11 und 17 Jahre. Das ist gruselig.

Aber was wäre die Welt ohne Hoffnung? 😉

Die Ohrfeige für Arbeitende …

… hat die Bundesregierung mit der Erhöhung des HartzIV-Satzes um 5 Euro monatlich erteilt.

Abgesehen von der Verhöhnung der Ärmsten der Armen in unserem Lande …
Abgesehen davon, dass aufgrund der “Rausrechnung von Tabak- und Alkoholwaren” alle HartzIV-Empfänger als Säufer und Raucher über einen Kamm geschoren werden…
Abgesehen davon, dass anscheinend niemand in dieser Regierung etwas aus den Hunderten von Petitionen gegen HartzIV gelernt hat …

… wird die ganze Sache damit begründet, dass der HartzIV-Satz sich unterhalb des Lohngefüges bewegen soll. Dieses “Lohngefüge” ist jedoch seit Jahren (und insbesondere in den letzten drei Jahren) so rapide nach unten gesunken, dass Arbeitsverträge mit 7,56 € die Stunde brutto für einen Familienvater eine Gnade sind, überhaupt arbeiten zu dürfen.

Der perverse Humor dieser Regierung ist es, dass sie ALLE Gehälter für die Ermittlung der Durchschnittslöhne in einen Topf werfen. Somit sorgen die stetig steigenden Gehälter derer, die anschließend mit veruntreuten Kundengeldern ins Ausland verschwinden mit dafür, dass der Durchschnittslohn eines Arbeiters schön hoch bleibt. Gehälter in hohen Führungspositionen sind seit Jahrzehnten nicht gesunken, sondern immer gestiegen und verunglimpfen damit den Durchschnitt für die immer enger werdenden Gürtel der unteren Bevölkerungsgruppe. Die ständig wächst.

Es kann nicht sein, dass schöngeredet wird, wenn Löhne von 5,50 € brutto von Zeitarbeitsunternehmen als Tariflohn (!) angeboten werden. Das ist der Lohn, den Frau Merkel und der Rest dieser Bande als Anreiz zum den HartzIV-Empfängern als Vorbild zum Arbeiten anbietet. Das macht brutto im Monat bei gutem Willen 954 €. Selbst bei 7,56 € sind es wunderbar reiche monatliche 1.310 €, von denen eine Familie erst nach Abzug der Abgaben leben darf.

Die Tatsache, dass wir jedes Jahr eine effektive Teuerungsrate von mehr als 2 Prozent haben, lebenswichtige Nebenkosten wie Strom und Heizung permanent um jährlich 5 bis 15 Prozent steigen, wird unter den Tisch gekehrt. Dabei werden Anschaffungen wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Flachbildfernseher hineingerechnet in das, was die Bevölkerung “als angeblich verteuert empfindet”. Natürlich ist es nicht so, dass im Durchschnitt ALLES teurer wird. Doch wann begreift dieses Pack von Ignoranten endlich, dass man Fernseher nicht essen kann?

Dem Volk wurde wieder einmal in die Fresse gehauen.

Hoffentlich merkt Ihr Euch das und wählt bewusst zur nächsten Wahl anders. Natürlich sind sie alle gleich, aber geht wählen, damit Ihr diesen Volksverprüglern wenigstens den Nährboden für noch mehr Unsinn entzieht. Wahre Demokratie findet jetzt in NRW statt, dem Wähler sei Dank. Aufgrund der Wahlergebnisse regiert eine Minderheitsregierung der bisherigen Opposition und es muss jedes Gesetz diskutiert werden. Das bedeutet Nachdenken, Überzeugen und Abstimmen. Nicht einfach Durchwinken, wie es jetzt wieder einmal geschehen ist und fortwährend zu Lasten des Volkes passiert. Denken wir nur ein wenig an die Diäten der Abgeordneten, die sich erdreisten, vom Leben der HartzIV-Empfänger mit monatlich 359 € abzüglich Strom, abzüglich Heizung, abzüglich Telefon und Internet, abzüglich Versicherungen, abzüglich alte Schuldenlasten etc. als “viel zu großzügig und ohne Anreiz zur Arbeitsaufnahme” zu sprechen. Gehe man sich doch einmal nur bewerben, wenn man keinen Anzug hat. Den erwartet nämlich auch der Personalentscheider für einen 7 €-Job.

Es wird Zeit, dem Kohl-Zögling die Backpfeifen zurück zu geben. Vielleicht taugt sie ja wenigstens als Außenministerin. Im Ausland gibt es ja kein Volk zum Bescheißen.

Einen weiteren Blogbeitrag in dieser Richtung findet Ihr beim sprengsatz unter dem Titel “Merkels Zigeuner“. Sehr lesenwert!

Helfer ohne Helfertitel

Ich habe mich gestern nochmals mit dem Beruf des “Kaufmanns für Bürokommunikation” beschäftigt. Schließlich ist das der Schlüsselberuf für meinen Teil der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Aus meiner Sicht hat man da ein Berufsbild mit drei Ausbildungsjahren geschaffen, das meiner Meinung nach für einen einigermaßen intelligenten jungen Menschen binnen eines Jahres zu erlernen ist.

So beschäftigt sich zum Beispiel der jungen Mensch ein ganzes Jahr unter Anderem nur damit, Telefonate entgegen zu nehmen, ohne sie zu verbinden. Das kommt erst im zweiten Ausbildungsjahr. Er darf auch ein ganzes Jahr an Teamsitzungen teilnehmen, bevor er dann im Folgejahr auch Protokoll führen darf.

Mal ehrlich, für wie blöd hält man einen vorher ausgewählten Menschen? So wird ein ganzes Jahr lang die Bedienung des Kopierers und des Faxgerätes erlernt. Im Normalfalle ist das Sache einer Stunde und es folgen vielleicht noch ein bis zwei Stunden die Übungen zu komplizierten Kopiervorgängen und das war es. Dabei gehe ich nicht von mir aus, sondern von den Menschen, die ich bislang in solche Geräte einweisen musste.

Im Umfang der Ausbildung enthalten ist auch Textverarbeitung unter den gängigen Schreibprogrammen. Es gibt jedoch keine Vorschrift darüber, dass die Auszubildenden den Europäischen Computerführerschein dabei erwerben sollen. Was wiederum Sinn machen würde. Auch werden keine Anschlagszahlen mehr als Ziel vorgegeben.

Für mich ist der Kaufmann für Bürokommunikation nichts anderes als ein getarnter Helferberuf, der bereits während der Ausbildung eine preisgünstige Arbeitskraft liefern soll. Und ähnlich wie der aussterbende Beruf der Kinderpfleger wären maximal zwei Jahre angemessen.

Nun ja, ich werde den jungen Leuten eine Informationsvorsprung verschaffen und hoffen, dass sie in der echten Ausbildung dann nicht unterfordert sind.