Heute verabschiedet sich die vorletzte meiner Internetadressen und wird von mir freigegeben. Damals zur Namenssicherung gemietet, ist sie nun aufgrund der erworbenen Rechtssicherheit nicht mehr nötig. Und würde nur unnötiges Geld kosten.
Jetzt verbleibt nur noch im kommenden Monat die Spiegelseite des Tages(b)logs, die abgestoßen wird und dann ist die Aufräumaktion bei meinen Internetauftritten abgeschlossen. Das große Aufräumen und kündigen der Domains hatte ja schon im Sommer letzten Jahres begonnen.
Damit sind dann, neben meiner beruflichen, der privaten, den beiden Bücherhomepages und dieser Seite nur noch das der schlafende Projekt Wintertränen und der Piepelblog verblieben. Ob ich den Korsikablog noch länger behalte, richtet sich danach, ob wir dort wieder hinfahren und ob ich es schaffe, noch weiteren Inhalt einzupflegen.
Jedenfalls ist es auch da erleichternd, den ganzen ungenutzten Kram abgestoßen zu haben. Aufräumen wird ohnehin weiterhin ein Thema sein. Das gilt für innen wie für außen und wird mich noch eine Weile beherrschen. Immerhin habe ich über Jahre hinweg
Dinge gekauft, die ich nicht brauchte,
von Geld, das ich nicht hatte,
um Leuten zu imponieren,
die ich nicht leiden konnte.
Das hat schon lange ein Ende, aber die Nachwirkungen sehe ich noch heute überall in meiner Wohnung und in meinem Leben. Deswegen gilt auch für 2012 das Vorhaben “Befreien durch Loslassen!”.
Und natürlich schreibe ich darüber, weil es für mich ein großartiger Schritt ist. 😉
@ CeKa: Mit der Einführung des neuen PA ist auch wieder die Möglichkeit der Eintragung des Künstlernamens gegeben, zumindest lt. Wikipedia: http://is.gd/oU2pDD (und ich las es auch einmal in einem Rechtsberatungsforum, den Link habe ich jedoch nicht mehr gefunden).
Ich wollte mich schon immer mal erkundigen, ob man dafür "Nachweise" erbringen muß, oder ob ein einfacher Antrag ausreicht. Hab mir das für die nächste Woche mal in die ToDo-Liste geschrieben…
@ Christel: Ja, das können wir alle wohl gut gebrauchen. Erfolg beim Loslassen!
@ Zitante: Das ist nach geltendem Recht nicht mehr möglich. Allerdings auch inzwischen unnötig, da Künstlernamen ihr "Copyright" bekommen, sobald "wesentliche Veröffentlichungen unter diesem Namen" bekannt sind. Die "Marke" ist mit meinen Büchern und den weiteren Aktivitäten und Publikationen hinreichend gefestigt und darf nicht mehr anderweitig genutzt werden.
Würdest Du das mit der "erworbenen Rechtssicherheit" näher erklären? Hast Du Dir den Namen als "Künstlernamen" eintragen lassen?
Befreien durch loslassen-ein gutes Thema…
ich kenne das auch- dieses wegwerfen-oft kann ich das total gut-dann wieder weniger.
Ich bleibe auch am Ball
viel erfolg wünsche ich uns..
lg Christel