Der erste Schreck …

… hat sich dann auf Nachfrage doch als positiv herausgestellt.

Ich bekam heute per Zustellungsnachweis einen Beschluß des Amtsgerichts Hagen zu meinem laufenden Insolvenzverfahren, daß dieses mangels Masse aufgehoben wurde.

Über diesen Zweizeiler habe ich erst nachdenken müssen und war mir über die Bedeutung nicht ganz klar. Habe ich nun noch ein Verfahren oder nicht?

Also rufe ich in der Kanzlei meines Insolvenzverwalters an und frage nach. Alles in Butter, alles normal und die Wohlverhaltensphase läuft weiterhin. Es ist mit diesem Beschluß nur endgültig mitgeteilt, daß die Gläubigerinnen derzeit noch leer ausgehen, weil ich kein Vermögen hatte und habe. Sollte ich also Vermögen anhäufen, wird der Insolvenzanwalt dieses nach Schlüssel verteilen.

Nebenbei als Tipp für alle Insolventen mit beginnendem oder laufenden Verfahren: Sobald die kontoführende Bank von Insolvenzverfahren Kenntnis hat, sperrt sie sofort das Konto für alle abgehenden Bewegungen. Das geschieht plötzlich, unerwartet und ohne jede Mitteilung. Was natürlich unangenehm ist, wenn alle Bankeinzüge am 1. platzen.

Dagegen hilft ein Fax des Insolvenzverwalters über die dauerhafte Freigabe des Kontos an die Sachbearbeitung der Bank. Das geht manchmal recht unkompliziert und meist sicherlich auch telefonisch zu regeln. Aufregen hilft nichts, Freundlichkeit dagegen sehr!

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