Der Widerspruch

Ein Widerspruch sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Namen und Anschrift des Widerspruchsführers (das ist natürlich dann auch der Name des Betroffenen)
  • Name und Anschrift der erlassenden Behörde, gegen deren Bescheid sich der Widerspruch richtet (steht im Kopf des Bescheides)
  • Ort und Datum des Widerspruchs
  • Aktenzeichen und Datum des Bescheides
  • Das Wort "Widerspruch" im Betreff (nicht unbedingt notwendig, aber sehr hilfreich bei der Verteilung im Amt)
  • Der Satz "Gegen Ihren Bescheid vom …….. wegen …… erhebe ich Widerspruch." (ebenfalls nicht unbedingt nötig, kommt aber gut und hilft den Behördenmenschen, den Denkvorgang in die wege zu leiten)
  • Begründung (hier ist möglichst mit wenigen Sätzen und ohne Beleidigungen mitzuteilen, warum der Widersprechende gegen diesen Bescheid ist)
  • Ergänzende Informationen (sofern sie denn für die weitere Entscheidungsfindung des Sachbearbeiters wichtig ist)
  • Der Wunsch, den angefochtenen Bescheid abzuändern oder aufzuheben
  • Androhung von Konsequenzen (nicht nötig, doch oftmals hilfreich, sofern sie rechtlich einwandfrei sind. Kann auch nach hinten losgehen, also Vorsicht!), eventuell Fristsetzung, falls Klage möglich ist.
  • Grußformel
  • Unterschrift

Den geltenden Bestimmungen nach, braucht es für einen qualifizierten Widerspruch lediglich den Adressaten, den Absender, den Bezug auf den Bescheid, die Begründündung und den Wunsch nach Abhilfe, sowie die Unterschrift.

Ein Widerspruch kann schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Am meisten Spaß macht zur Niederschrift.

Interessant ist es, daß der Widerspruch auch bei der vorgesetzten Dienstbehörde abgegeben oder erklärt werden kann.

Diese Angaben sind natürlich unverbindlich und entsprechen dem Wissen von Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr zum Verwaltungsfachangestellten. Sie sind selbstverständlich keine Rechtsberatung und ohne jegliche Gewähr gegeben.

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