Als ehemaliger Vollzugsbeamter mit vollen Rechten nach dem NGefAG und der VollzBVO und als ehemaliger Verpflichteter nach § 8 Abs. 2 KatSG und "Hängengebliebener" ist es für mich eine reine Frage des "Nochimmer-Interesses" und der Ehre,
ab sofort zu verlinken 🙂 Das ist für mich 1. Nostalgie, 2. ein wenig Wehmut und 3. reiner Voyeurismus 
Gleichermaßen gefunden per lawblog und Psycho-Blog.
Und außerdem denke ich dann immer so schön an meine Zeiten im Leitstellendienst der Hausnotruf-Zentrale. DAS war geil :))