Zum Thema “Widerspruch gegen die AGB von Facebook” empfehle ich die Lektüre des folgenden Beitrags im law blog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/11/12/aufstand-auf-facebook-gegen-facebook/
Kurz zusammengefasst bedeutet das also: Lasst den Blödsinn, weil Ihr einen Widerspruch gegen ein Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit ja auch nicht auf die Motorhaube Eures Fahrzeugs klebt.