Beladen mit allem Gedöns, was Mann und frau so auf einer Campingreise benötigen, wiegt der Anhänger 1.460 kg. Und damit flockige 60 kg zuviel. Die Verwarngeldgrenze liegt bei 1.470 kg, womit also theoretisch noch alles im grünen Bereich wäre.
Nun fehlten aber beim Wiegen der Grill und die Bettengarnitur. Der Grill wiegt 13 kg, die betten zusammen 9 kg. Womit der Wohnwagen dann 1.482 kg wiegen würde, was er nicht darf.
Also gilt es, das heimische Wasser in den beiden Tanks nicht mitzunehmen, auch wenn es eine schöne Tradition ist. So können wieder 40 kg abgezogen werden. Dann bleiben also 1.442 kg Gesamtgewicht.
Nun werden wir vermutlich fahren, wenn es warm ist. Also fliegt das große Vorzelt mitsamt Gestänge raus (56 kg) und das leichte Sommervorzelt (10 kg incl. Gestänge) kommt mit. Das ergibt dann eine Wohnwagengewicht von 1.396 kg.
Was dann wiederum bedeutet, dass wir komplett im grünen bereich sind, weil der Anhänger 1.400 kg zulässiges Gesamtgewicht hat. Nur unsere Schlüpper müssen dann vorn im Auto mitfahren.
Aber ich bin ja schlau. Denn hier liegen schon die Papiere für eine sogenannte technische Auflastung. Wenn ich die eingetragen habe, darf er 1.600 kg wiegen und das traditionelle Heimatwasser kann im Herbst mitsamt dem großen Vorzelt und den Schlüppern im Wohnwagen mitfahren.
Und was lernen wir daraus, liebe Kindern? Willst du von der Polizei nicht zum Ausladen deiner Klamotten gezwungen werden und viel Geld für diese Dienstleistung bezahlen, musst du Mathe können. Und du musst wissen, wo Muttis Kofferwaage liegt. 🙂