Gewonnen

Ich kann nicht nachvollziehen, was erfundene Schäden und ein tief ins Gesicht gezogener Hut bewirken sollte. Es hat nicht geholfen und mir wurde mein fehlendes Gehalt zugesprochen.

4 Kommentare zu „Gewonnen“

  1. @ allz: Ich muß momentan noch davon ausgehen, daß es aufgrund einer vorgeschobenen Zahlungsunfähigkeit bis zur Auszahlung dauern kann. Allerdings wird mir die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils übersandt und dann greife ich auf meine mehr als 12-jährige Erfahrung im Vollstreckungswesen zurück. Und da kann ich sehr kreativ sein. Pfändungs- und Einziehungsverfügungen sind meine Spezialität, Taschenpfändungen und Anspruchsüberleitungen sowieso.

    Peinlich wäre es dann für sie, wenn ich den Kunden die Bezahlung der Rechnungen per Pfändungsverfügung an mich umleite. Daran hätte ich sogar ein bißchen Spaß. Von den zusätzlichen Kosten mal ganz abgesehen.

    Irgendwie wird das schon, keine Sorge.

  2. Tja, die Leute, die zahlen sollen machen einen auf Tränendrüsendrücker und lügen, dass sich die Balken biegen. Hoffentlich hast du eine vollziehbare Ausfertigung (oder so) des Urteils beantragt, damit du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, wenn Tantchen nicht bezahlen will. Ansonsten kann man sich diese Bescheinigung auch später noch beim Arbeitsgericht besorgen.

    Ansonsten kann ich deine Freude total verstehen!!!!

  3. Erst einmal Herzlichen Glückwunsch.

    Nun wollen wir hoffen, dass das Geld auch bald zu dir aufs Konto kommt.

    Daumen drück.

    Gruß Roswitha

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