Derzeit glätten sich ja langsam die Wogen bezüglich der Gebührenerhebung von 5,52 Euro pro PC an die GEZ ab 01.01.2007. Das Volk scheint müde zu sein.
Dennoch gibt es so sinnige Beiträge und Webseiten, die einige wichtige Tatsachen bei all ihren Protesten "vergessen" haben. Ich unterstelle da keineswegs Absicht oder gar Volksverdummung, um möglichst viele Klicks zu bekommen (oder Geld?). Dennoch weiß ich aus langjähriger Vollstreckungspraxis der Rundfunkgebühren, daß es wenige echte Auswege aus der Gebührenpflicht gibt.
Somit also hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Fakten:
Zur Gebührenpflichtigkeit reicht das Bereithalten eines empfangsfähigen gerätes aus. Es ist völlig gleichgültig, ob dieses Gerät tatsächlich an die Empfangsdose, eine Antenne, das Internet oder an das Stromnetz angeschlossen ist. Bei Handies ist es völlig gleichgültig, ob der Akku geladen ist oder ein Guthaben auf der Karte besteht. Einzig ein zertrümmerter Bildschirm eines TV-Gerätes könnte überzeugend sein, daß kein Empfang möglich ist. Um es mal drastisch zu sagen.
In den Bestimmungen zur Rundfunkgebührenpflicht ist ganz klar geschrieben, daß ein Gerät auch dann gebührenbehaftet ist, wenn es lediglich "bereitgehalten" wird. Dazu zählt auch das ausgeschaltete und eingemottete Gerät im Keller. Solange sich niemand gegen diesen Passus wehrt, dürfte nahezu jeder Haushalt Deutschlands betroffen sein.
Unabhängig davon reicht es aus, alle Geräte im Haushalt zu melden. Im Normalfalle werden dann einmalig Rundfunk- und Fernsehgebühren berechnet und das war es dann. Im Normalfalle.
Krass wird es dann, wenn beispielsweise ein Familienangehöriger als Jugendlicher mit eigenem Einkommen durch Ausbildung oder Zeitungsaustragen einen eigenen PC, Fernseher oder ein Radio betreibt. Dann dürfen Mama und Papa die Geräte des Kindes bei sich abmelden und Kindchen darf sich anmelden.
Wenn Papa oder Mama ein Radio am Arbeitsplatz stehen haben, so dürfen sie auch dafür die volle Gebühr zahlen. Im Normalfalle ist das Autoradio in den Familiengebühren mit drin. Es sei denn, jemand in der Familie benutzt den Wagen für dienstliche Fahrten und setzt die Kosten von der Steuer ab oder bekommt Kilometergeld vom Arbeitgeber. Dann muß auch das Autoradio gebührenpflichtig angemeldet sein. Übrigens ist auch eine X-Box oder DVD-Player im Auto empfangsbereit. Unabhängig davon, ob eine Antenne oder ein Internetanschluß vorhanden ist. Das Bereithalten zählt!
Spannend wird es bei Navigationsgeräten, die ihre Daten aus dem Internet bekommen …..
Bei Handies ist es recht einfach. Private Handies sind in den Gebühren enthalten, es sei denn sie werden am Arbeitsplatz, von einem Jugendlichen mit eigenem Einkommen usw usw…..
Im schlimmsten Falle zahlt also jedes Kind volle Gebühren für zuhause, weitere Gebühren für das private Radio und Handy am Arbeitsplatz. Weiterhin zahlen die Eltern für das komplette Paket zuhause und am jeweiligen Arbeitsplatz.
Da können in einigen Fällen schon mal lockere 1.300 Euro jährlich pro Familie zu zahlen sein.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wie man das umgehen kann. Für ehrliche Bürger besteht da keine Chance, außer die rigorose Entfernung von gebührenpflichtigen Geräten am Arbeitsplatz oder im dienstlich genutzten Auto. Auch die Kinderzimmer sollten dann frei von PC, Radio und TV sein, sofern die Kinder eigenes Einkommen haben.
Gebührenbefreit sind nur reine Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Grundsicherung und auch nur dann, wenn keinerlei eigenes Einkommen vorliegt. Sobald ein HarztIV-Bedarfsgemeinschaftsmitglied auch nur einen Cent dazuverdient, wird die Gemeinschaft gebührenpflichtig. Was dann natürlich den Zuverdienst entsprechend reduziert oder sogar einen deutlichen Verlust der tatsächlichen Leistungen bedeuten kann.
Ehrliche Bürger kommen also aus der Gebührenstruktur definitiv nicht heraus.
Unehrliche Menschen wissen ohnehin, wie sie sich helfen müssen und hier gibt es natürlich keine Tipps, wie man Straftaten begeht.
Allerdings sollte jedermann wissen, daß er den GEZ-Prüfern keinerlei Auskunft an der Tür geben muß. Niemand braucht diesen Menschen die Tür öffnen oder sie einzulassen. Auch wenn viele Prüfer gern behaupten, sie kämen dann eben mit der Polizei wieder. Die jeweiligen Gefahrenabwehrgesetze regeln ganz klar, daß "Gefahr im Verzuge" vorliegen muß, um ohne eine richterliche Anordnung zur Durchsuchung (im Volksmunde "Durchsuchungsbeschluß") eine Wohnung entgegen dem Einverständnis des Wohnungsinhabers zu betreten und zu durchsuchen. Eine Durchsuchung ist im Übrigen schon dann gegeben, wenn jemand im Raume umhergeht und sich umschaut.
Ich kenne bislang keinen Fall, wo ein abgewiesener GEZ-Prüfer einige Stunden später mit einer Anrodnung zur Durchsuchung wiedergekommen wäre. Diese Anordnung kann erstens nur ein Richter des zuständigen Amtsgerichtes vornehmen, zweitens kann diese nur von der GEZ selbst und schriftlich beantragt werden und drittens müssen stichhaltige Verdachtsmomente nachgewiesen werden. Diese könnten z.B. sein, wenn am Abend in der Wohnung von außen ein TV-Programm gesehen werden kann und in der Wohnung keine Geräte angemeldet sind.
Sollte ein GEZ-Prüfer die Kinder in Abwesenheit der Eltern überlistet haben und die Wohnung betreten haben, so steht es natürlich jedermann frei, Strafantrag zu stellen. Dazu würde ich dann einen Rechtsanwalt meines Vertrauens beauftragen. Und meine Kinder zusammenfalten, warum sie die Tür geöffnet haben.
Eine freiwillige Nachmeldung von rundfunkgebührenpflichtigen Geräten bleibt übrigens meiner Erfahrung nach für rückwirkende drei Monate meist zwar nicht gebührenfrei aber folgenfrei. GEZ-Prüfer verlangen einen Kaufnachweis und datieren die Gebührenpflicht ab Kaufdatum. Das sieht dann bei einem vier Jahre alten TV-Gerät äußerst übel aus. Das Alter kann von der GEZ geschätzt werden. Hilfsweise dient das Einzugsdatum in die Wohnung als Anfangsdatum.
Überfällig Gebühren sind vollstreckbar, wenn einmalig gemahnt wurde. Dann bekommen die Vollstreckungsbeamten der Städte und Gemeinden den Auftrag, entsprechende Pfändungsmaßnahmen durchzuführen. In manchen Gegenden ist das auch noch der Zoll.
Interessant ist es, daß die GEZ für die Vollstreckungsaufträge den Vollstreckungsbehörden eine Aufwandpauschale zahlt. Das ist bei anderen Auftraggebern, wie z.B. den Bußgeldstellen, den Steuerämtern usw. nicht der Fall. Ebenso interessant ist die Tatsache, daß es allen Körperschaften des Öffentlichen Rechts untersagt ist, private Inkassounternehmen zu beauftragen. Die GEZ (die ebenfalls eine solche Körperschaft ist und ja Gebühren per Staatsvertrag kassiert) macht dies allerdings trotzdem, wenn die Vollstreckungsmaßnahmen der Vollstreckungsbehörden erfolglos geblieben sind und ein Protokoll darüber der GEZ vorliegt. Gemäß den geltenden Vollstreckungsgesetzen sind dann die weiteren Maßnahmen wie Eidestattliche Versicherung und Insolvenzverfahren vorgegeben.
Ebenfalls muß man wissen, daß sich private Inkassounternehmen oftmals nicht unbedingt an die Regeln des guten Anstandes halten. Da werden sehr häufig unter Druck Ratenzahlungen angenommen, die zur Zahlung trotz Unpfändbarkeit führen und den Schuldner in ungesetzmäßige Not bringen.
Private Inkassounternehmen kaufen professionell Schulden auf. Je nach eigenen Ermittlungen über die möglichen Erfolge bei der Eintreibung der Schulden, bekommt der Gläubiger für die Abtretung der Schuld bis zu 75 Prozent der Schuldsumme ausgezahlt.
Ich möchte an dieser Stelle einfach enden. Das Verfahren dürfte nun klar sein und jeder mag seine eigenen Schlüsse auf das künftige Verhalten ziehen. Ich betone ausdrücklich, daß dieser Beitrag aus meinen Erfahrungen in solchen Verfahren stammt und lediglich durchschnittliche Fälle zusammenfasst. Der Einzelfall kann immer anders zu beurteilen sein. Ich würde mir in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen und mich niemals auf die Aussagen eines guten Kumpels verlassen!