Ich zitiere aus aus der Verfassung des Landes Hessen (wohlgemerkt, des BUNDESLANDES Hessen mit der Hauptstadt Wiesbaden):
Art. 21 Verf – Landesrecht Hessen
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Anm.: Wie gut, daß Art. 102 GG da etwas anderes bestimmt. Und Bundesrecht bricht Landesrecht.
Und mir fällt grade der Satz ein: "Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein." Seltsame Assoziation.