Wir waren für 14.30 Uhr verabredet. Um 14.20 Uhr standen wir vor der Tür und es hing ein Zettel dort: „Bin in 10 Minuten zurück *Unterschrift*“ Also warteten wir bis 14.30 Uhr, dann bis 14.40 Uhr und um 14.47 Uhr erschien die Dame mit dem Auto und einem Pfund Kaffee in der Hand.
Daraus darf man schließen, was man will.
Dumm gelaufen, daß wir nicht abgezogen sind, sondern gewartet haben. Und damals mit dem Bus gekommen waren und jetzt im Auto „lauerten“.
Kein Grußwort als Antwort auf mein „Guten Tag“ und stummes Ergreifen des Katers und Einbringen in den von uns mitgebrachten Transportbehälter nach Norm. Nun ja, ich zumindest war höflich, wie ich es gelernt habe, als ich Kind war.
Auf meine Frage, ob sie eine Quittung bräuchte, gab es dann Vorwürfe über die Richterin, „die eine blöde Zicke“ sei und die Frage, wann man denn den Kater mal besuchen könne.
Da werde ich mir erstmal rechtskundigen Rat einholen, ob ich das überhaupt muß. Bei solch engagierten Tierschützern muß ich ja glatt mit dem Schlimmsten rechnen. Und ich mag die Polizei und meine Anwältin nicht andauernd zum Kaffee einladen müssen. :))
Ich fand im Übrigen, daß die Richterin Recht gesprochen hat. Selbst wenn ich verloren hätte, müßte ich mich der Neutralität der Frau beugen. Denn sie hat dem Recht entsprechend geurteilt, ohne neues Recht zu sprechen. Ich hätte nämlich sonst garnicht erst geklagt – um Unrecht zu bekommen.
Jetzt akklimatisiert sich der Kater und heute Abend gibt es Fotos.