Die Kommentarfunktion hier im Tages(b)log ist bis auf weiteres auf "redaktionell" umgestellt. Das bedeutet, daß ich abgegebene Kommentare erst sichte und dann freischalte.
Das bedeutet nicht, daß ich Kommentare lösche, verändere oder nicht freigebe, wenn mir die Meinung nicht passt. Wer anderer Meinung ist als ich, darf dies gern kundgeben, solange er höflich ist und eine gültige Emailadresse angibt, über die ich ihn erreichen kann. Wer zu Seiten verlinkt, die illegal sind oder eine üble Abmahnpraxis handhaben, bekommt dies unter seinem Kommentar mitgeteilt, weil ich den Link dann lösche. Kommentare, die gegen geltendes Recht verstoßen, werden natürlich auch nicht freigeschaltet, doch das ist ja wohl selbstverständlich.
Da ich nicht Tag und Nacht vor einem Rechner sitze, kann es mal durchaus ein paar Stunden dauern, bis ein Kommentar erscheint. Bei Fragen darf gern das Kontaktformular genutzt werden.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme im Freischaltungsverfahren. Diese Ausnahme ist der Straftäter, der sich hier seit geraumer Zeit des Stalking nach § 238 StGB schuldig macht. Hier ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und diese Kommentare werden niemals freigeschaltet, sondern automatisch und unmittelbar der ermittelnden Behörde zugeleitet.
"Kommentare sind mein Salz in der Tages(b)log-Suppe."