Kommunions- / Konfirmationsgeschenke sind Einkommen

Die Kirchen in Deutschland teilten kürzlich mit, daß HartzIV-Kindern, die ihre Kommunion oder Konfirmation feiern, erhebliche Folgen drohen.

So rechnen die zuständigen Agenturen den Familien die Geldgeschenke anläßlich der Feierlichkeit als Einkommen an und es kann zu vorübergehenden Leistungskürzungen oder gar Einstellungen kommen!

Mal eben 200 Euro von der Oma und hier und dort ein Zehner vom Nachbarn als Geldgeschenk kann dazu führen, daß eine Familie im Folgemonat kein Geld für die Miete bekommt.

Höchst gefährlich sind die beliebten und modernen Überweisungen, da aufgrund der Berechtigung zur Kontenprüfung durch die Agenturen sogar unverhofft eine Anzeige wegen Betruges droht, wenn solche Geschenke nicht gemeldet werden. Es sind lt. den rechtlichen Bestimmungen von HartzIV-Empfängern rückhaltlos ALLE Einkünfte zu melden, so auch die Kommunions- und Geldgeschenke an die Kinder.

Natürlich werden weder die Kirchen noch die Arbeitslosenorganisationen Tipps zur Verschleierung dieser Geschenke geben, denn damit würden sie sich strafbar machen. Allerdings wird empfohlen, Überweisungen und Bargeschenke zweckgebunden zu überreichen. Beispielsweise "für Deine Klassenfahrt" oder "für dringend benötigte Bekleidung" usw.

Besser sind in jedem Falle Sachspenden, die allerdings keine Vermögenswerte darstellen dürfen. Goldschmuck und Tafelsilber unterliegen ebenfalls der Melde- und Anrechnungspflicht.

Aus Erfahrung weiß ich, daß auch ein Sparkonto oder ein Fond zugunsten eines HartzIV-Kindes böses Erwachen erzeugen kann. In meiner unmittelbaren Verwandtschaft gab es den Fall einer Oma, die einem Kinde jahrelang brav ein vermögenswirksames Konto für den Führerschein angespart hatte. Der Sparvertrag wurde von Oma bedient und lief zugunsten des Kindes über einen langen Zeitraum von mehr als 15 Jahren. Oma hatte fleißig eingezahlt und nie davon erzählt. Weder das Kind noch die Eltern wußten von diesem Sparvertrag oder gar der Summe. Bis HartzIV kam. Wahrheitsgemäß füllten die Eltern des Kindes die Fragebögen aus und Omas Sparvertrag kam darin natürlich mangels Wissen nicht darin vor.

Als, dank des Datenaustauschs der Agentur mit der Bank, der Vorwurf des Betruges und die Anrechnung des Vermögens auf die laufenden Leistungen erhoben wurde, war das Geschrei groß und der Frieden erheblich erschüttert.

Es ist heute also leider äußerst gefährlich, Kindern von HartzIV-Empfängern etwas Gutes in bar zu tun. Inwieweit eine liebende Tante sich dann anbietet, die Gelder entgegen zu nehmen und beispielsweise den lang ersehnten PC zu kaufen, bleibt jedem selbst zu prüfen. Geld sollten HartzIV-Kinder und ihre Eltern jedenfalls noch nicht einmal sehen.

Im Übrigen sind die Feierlichkeiten anläßlich der Kommunion oder Konfirmation ohnehin recht traurig von Amts wegen zu gestalten. Denn die Zuschüße zu dieser Feier sind mager bis garnicht vorhanden. Genommen wird also gern, gegeben nicht.

Und noch Eines: Sollte sich der frisch gebackene fertige Christ dann entschließen, sein Geld mit Zeitungsaustragen selbst zu verdienen, so wird auch das auf das HartzIV angerechnet. Mit einem kleinen Freibetrag natürlich. Man will dem Schüler ja nicht alles verderben. Denn Taschengeld bekommen die wenigsten HartzIV-Kinder.

Betrügen hingegen lernen sie von Amts wegen sehr schnell.

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