Offizielles amtliches Endergebnis …

… meiner ersten "betriebswirtschaftlichen Auswertung" für den Monat Januar:

– 13,46 Euro.

Das mag im ersten Moment erschreckend aussehen. Denn lt. BWA hat sich mein Betrieb im Januar eben nur dank einer privaten Einlage von 13,46 Euro über Wasser gehalten. Aber eben nur im ersten Hinsehen.

Auf den zweiten Blick offenbart sich dann die ganze Wahrheit und die schaut ganz anders aus. Erstmals in der ganzen Laufbahn als Honorarkraft und "Quasi-Selbständiger" sind alle Kosten für Telefon, Fahrten, Büromaterial und Wohnungsanteile aufgeführt und berechnet. Alle die Ausgaben, die bislang einfach so von meinem privaten Geld bezahlt wurden und somit in den Freibetrag des Alg II fielen, sind nun vorher angerechnet.

Also kann ich sagen, daß ich im Januar alle privaten und betrieblichen Kosten gezahlt habe und noch mit einer Privatentnahme von knapp 590 Euro die laufende Lebenshaltung mit Miete, Essen etc. tragen konnte.

Und das war Sinn der Sache.

Die BWA für Januar wird nun also von mir der JobAgentur übermittelt, die dann eine entsprechende Nachzahlung veranlassen darf. Was dann wierum in die BWA für März einfließt. Kompliziert? Nö, man braucht dafür nur ein wenig Überblick und einen Steuerberater. Allein würde ich das auf keinen Fall mehr durchfechten wollen.

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