Pauschale Kriminalisierung

Jeder, der jetzt eine CD kauft und diese für sich allein kopiert, um die Kopie beispielsweise im Fahrzeug zu belassen oder um sie später unversehrt wieder zu verkaufen, wird künftig mit hohen Haftstrafen bestraft.

Dieses gilt für alle Tonträger, die mit einem Kopierschutz versehen sind. Programme, die diesen Kopierschutz umgehen, sind illegal. Maßnahmen, die den Kopierschutz umgehen, sind illegal. Da allerdings eine Vielzahl an Techniken und Möglichkeiten noch aus der Vergangenheit existieren und die Käufer neuer CDs sicher oft genug unsicher sind, ob das Objekt der Begierde einen Kopierschutz hat oder nicht, bin ich für eine Kennzeichnungspflicht von kopiergeschützten Tonträgern.

Ich werde den Kauf solcher Tonträger boykottieren. Allein zur Strafverhinderung. Und ich bin für eine Kennzeichnungspflicht analog zu jener der Zigarettenindustrie:

Neues CD/DVD-Label, copyright by CeKaDo

Ich finde, das wäre angemessen! Lieber Justizminister, die Verwendung meines obigen Vorschlages obliegt meiner Genehmigung. Sie entspricht den Voraussetzungen des Art. 5 GG und den einschlägigen Bestimmungen über das Urheberrecht. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie eine Kennzeichnungspflicht in obiger Form erlassen wollen. Mir reicht eine Beteiligung von 2 Cent pro Label zuzüglich Einkommensteuererlaß :))

Man muß ja sehen, wo man bleibt.

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