Schlau geworden …

… bin ich eben wieder einmal beim Anwalt meines Vertrauens.

"Pflichtteilsbeeinträchtigende Schenkung" ist eine üble Sache, wenn der Schenkende vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Da wäre ein Enterben dann billiger gekommen.

Nun warten wir also noch etwas mehr als 9 Jahre ab. Und ggf. wäre ich dann nur noch Zeuge. Schön ist das, denn damit habe ich meine Pflicht getan, wenn das Kind volljährig ist.

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