Streuen und räumen müssen nur die Anwohner

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am 05.01.2011 entschieden, dass die Stadt keine Streu- und Räumpflicht hat, die einklagbar wäre (Link zur Info HIER, gefunden via lawblog).

Andererseits sind jedoch in den meisten städtischen Satzungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Bestimmungen über eine Räum- und Streupflicht der Gehwege durch die Anwohner enthalten. Diese Pflicht ist, nun im Gegensatz zur Pflicht der Städte und Gemeinden, per Geldbuße und in den meisten Fällen sogar durch Ersatzvornahme (und damit Bezahlpflicht der säumigen Anlieger)durchsetzbar.

Wieder einmal dürfen die Kleinen alles leisten und die Großen sich gepflegt ausruhen. Wieder einmal werden die Bürger sich nicht wehren können, weil ihnen das Geld für eine Klage bis zum Verfassungericht fehlt. Und wieder einmal zahlen wir alle Steuern für eine Leistung, die immer weniger und dabei gleichzeitig teurer wird.

Da ebenfalls erklärt wurde, dass eine Gefahr für Leib und Leben nicht erkennbar war, wird es Zeit, dass die Bürgerschaft die Notrechte aus dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch wieder ans Tageslicht holt. So könnte ich mir künftig durchaus mit hohem Genuss vorstellen, dass die Anlieger einer Straße diese bei Nichträumung einfach in einen Parkplatz verwandeln und damit die Benutzung durch Fremde unmöglich machen. Der rechtfertigende Notstand lässt sich sicherlich dazu konstruieren. Eine Idee wäre auch die Annektierung der sicherlich großzügig geräumten Fußgängerzone der Stadt als Parkplatz für Anlieger, deren Straße nicht befahrbar ist. Zettelchen mit dem Text in der Windschutzscheibe nicht vergessen 🙂

Vielleicht könnte ja auch ein Bekannter mit einem Radlader aushelfen und der Stadt demnächst den ganzen Schnee jede Nacht vor die Rathaustür kippen. Dort haben sie nämlich als Anlieger ein streu- und Räumpflicht.

Ein Gedanke zu „Streuen und räumen müssen nur die Anwohner“

  1. ich gestehe, ich würde das weiße Zeug sogar eimerweise zum Rathaus schleppen, wenn das helfen würde!
    Ich hab soooooo einen Hals! Hier bei uns in der Gasse ist eine "Sitzecke", so mit Bänken und Blumenbeet etc. , da kann man im Sommer etwas neben der Straße sitzen und mit dne Nachbarn quatschen. Um diese winterliche Jahreszeit käme niemand auf die Idee, die Ecke zu nutzen. Und man muss sie auch nicht überqueren, weil, wie gesagt, sie liegt etwas abseits. Aber ganau DA wird geräumt und gestreut. Die spiegelglatte Fahrbahn aus der Straße raus auf die Hauptverkehrsstraße jedoch nicht…. Und DA müssen die Fußgänger drüber, wenn sie die Hauptstraße entlang wollen.
    Es ist einfach nicht nachvollziehbar…. *grmpf*

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