Der Zeitung entnehme ich heute die neuen Regelungen über die Sperrzeit für Arbeitslose. Hier die wesentlichen Bestimmungen in Kurzform:
Unzureichende Eigenbemühungen werden mit einer Sperrzeit (d.h. kein Geld) von 2 Wochen geahndet.
Wer nicht bereit ist, sich selbst Arbeit zu suchen, muß mit einer dauerhaften Sperre rechnen.
Wer eine Einladung zum Gespräch bei der Arbeitsagentur nicht befolgt oder zu spät kommt, muß mit einer Sperre von 1 Woche rechnen.
Wenn im Laufe eines Jahres 21 Wochen Sperre summiert sind, gibt es kein Geld mehr.
Gleiches gilt für nicht arbeitslose Arbeitsuchende, auch wenn sie noch arbeiten.
Diese Maßnahmen hat der Gesetzgeber durch von uns gewählte Volksvertreter und in Zusammenarbiet mit der Arbeitsagentur so beschlossen.
Das lassen wir jetzt mal so stehen.
Ich bin im Gegenzuge für die Gründung eines Verbandes für Arbeit, der folgende Maßnahmen beschließt und dem Gesetzgeber zur Verabschiedung vorlegt:
Im Zuge der Gleichberechtigung aller Menschen und im Einklang mit dem Grundgesetz wird folgendes Gesetz zur Regelung der Arbeitsweise der Arbeitsagenturen und der Job-Agenturen beschlossen.
Arbeitsvermittler, die in ihrer gesamten Berufslaufbahn nicht mindestens 1 Jahr arbeitslos waren, dürfen für die Tätigkeit als Arbeitsvermittler nicht zugelassen werden. Arbeitsvermittler, die täglich nicht mindestens einen Arbeitslosen erfolgreich in Arbeit vermittelt haben, erhalten für 2 Wochen des Folgemonats kein Gehalt. Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und der Job-Agenturen, die mehr als 45 Minuten täglich Kaffeetrinken, Plaudern oder Kopien fertigen, sowie andere arbeitsferne Tätigkeiten verrichten, werden mit Gehaltskürzungen um bis zu 80 Prozent des Bruttogehaltes bestraft. Arbeitsvermittler, die fortgesetzt keine oder weniger als 21 erfolgreiche Vermittlungen vorweisen können, sind fristlos zu kündigen. Die obigen Bestimmungen gelten auch für Vorgesetzte von Arbeitsvermittlern. Als Arbeitsvermittler werden sowohl Männer als auch Frauen und jegliche Mitarbeiter bezeichnet, die im direkten Kontakt mit Arbeitslosen und Arbeitsuchenden stehen. Im Bundesgebiet ist es untersagt, freie oder frei werdende Arbeitsplätze ohne Zustimmung der Arbeitsagentur oder Job-Agentur zu besetzen oder anzubieten. Überstunden sind generell verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet. Sogenannte Ein-Euro-Jobs sind verboten, soweit sie länger als 2 Wochen andauern und die gleiche Tätigkeit mehr als einmal anfällt. Das Recht auf Arbeit ist einklagbar und schadenersatzfähig.
Ich finde, das sorgt dann für Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Denn kürzlich war in einer TV-Sendung ein bilderbuch-Arbeitsvermittler zu sehen, der mit Arbeitgebern zusammen Stellen geschaffen hat und für „seine“ Arbeitslosen „nur“ 130 Stellen zur Verfügung hatte, die er alle zu besetzen hatte. Nun frage ich mich, warum dieser Vermittler bei ca. 5.000 Arbeitslosen in seinem Bezirk überhaupt 130 Stellen frei hat. Weiterhin frage ich mich, warum wir Inder nach Deutschland holen, denen eine Kurzausbildung finanzieren und sie dann hier arbeiten lassen, wenn Gleiches mit einheimischen Arbeitslosen geschehen kann.
Hier werden im Ruhrgebiet derzeit mehr als 200 Dreher und Fräser gesucht. Die Fortbildung von arbeitslosen Schlossern in einem Kurzlehrgang zu Drehern ist nicht vorgesehen. Stattdessen werden Schlosser zu Bürohilfskräften ausgebildet und sind dann arbeitslos, weil Bürohilfskräfte nicht benötigt werden.
Der derzeitige Wahnsinn und die dumpfe Sturheit der Arbeitsverwalter, so anders sie sich auch benennen mögen, muß schleunigst enden. Denn inzwischen stehen in Deutschland die Zeichen auf Sturm und wer ganz sachlich die innerdeutschen Bedingungen für den 2. Weltkrieg betrachtet, der wird feststellen, daß wir jetzt den Punkt erreichen, an dem Deutschland 1933 schon einmal war.
Was uns bislang vor dem Chaos beahrt ist die fehlende starke und charismatische Führungspersönlichkeit.
Gebe Gott, daß uns diese Person nicht begegnet und das die Vernunft langsam einsetzt!