Vorhin rief mich mein Arbeitsberater von der JobAgentur an und wies mich auf seine "Wiedervorlage" hin. Demnach möge ich doch bitte jeden Monat zum 15. (und nicht erst zum Monatsende) berichten, wie sehr ich mich an die Eingliederungsvereinbarung gehalten hätte.
Es fehlt ihm also die Auflistung meiner Bewerbungen. Gut, die bekommt er pflichtgemäß.
Mir fehlt allerdings der andere Teil der Eingliederungsvereinbarung ebenfalls. Denn der Herr Arbeitsberater hatte sich da verpflichtet, verstärkte Bemühungen um Vermittlung zu unternehmen. Und da ist hier bei mir bislang kein Nachweis und auch kein einziger Vermittlungsvorschlag eingegangen.
Nun muß ich dann doch mal ein wenig pieselig werden und ihn formell auffordern, seine Tätigkeit für mich künftig pünktlich zum 15. eines jeden Monats mir gegenüber nachzuweisen. Ich bin sehr gespannt auf die Antwort.
Irgendwie scheinen mir die gegenseitigen Verpflichtungen derzeit recht einseitig zu gelten.