Verhandelt und gefühlt gewonnen

Wir erinnern uns:

Die JobAgentur hat mich nach dem 01.09.2008 noch weiter mit Arbeitslosengeld 2 unterstützen wollen, obwohl ich selbständig bin und zwei Teilzeitarbeitsplätze seit 01.08.2008 gefunden hatte. Ich mußte Widerspruch erheben, damit ich kein HartzIV mehr bekomme. Man möge sich das bitte auf der Zunge zergehen lassen! Dennoch wurden mir noch bis Oktober mehr oder minder große Beträge überwiesen.

Heute (!), also knapp 7 Monate nach Arbeitsbeginn und Entfall der Bedürftigkeit, konnte mit der Sachbearbeitung diese Sache endgültig abgeschlossen werden. Ich hatte auf Vorladung meine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) für den Gewerbebetrieb mit und konnte auf jede Berechnung neue Zahlen liefern. Das hat pure Verzweiflung erzeugt, denn nahezu alle Bescheide vom Januar bis Oktober 2008 waren damit hinfällig und das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt waren.

Warum erst heute diese Zahlen? Weil der Widerspruch auch erst heute bearbeitet wurde. Im Normalfalle wäre allein das schon Grund für eine Untätigkeitsklage gewesen. Allerdings wollte ich ja auch eine Rückforderung der Leistungen vermeiden, bzw. so weit wie möglich hinausschieben.

So wurde dann heute erneut hin und her gerechnet. Letztendlich kam es dann zu einem Vergleich, um „den Verwaltungsaufwand auf Null zu minimieren“. Ich bekomme nichts mehr (*harhar*) und brauche auch nichts mehr zurück zahlen (:mrgreen:). Dafür habe ich den Widerspruch als erledigt quittiert.

Für die auf Darlehensbasis gestellte Kaution für meine Wohnung hätte ich jetzt die Rückzahlung auf ewige Zeit hinaus schieben können. Das jedoch ist mir zuwider und so wurde problemlos mein Vorschlag über eine Rückzahlung von monatlich 50 € ab Mitte März entgegen genommen und formlos bewilligt. Somit gehört die hinterlegte Kaution am Ende des Jahres mir allein und damit auch die Zinsen. Denn auf diese verzichtet die Agentur dank der Rückzahlung auch. 😀

Somit bin ich jetzt offiziell entlastet und habe mit der JobAgentur nichts mehr zu tun. Verabschiedet habe ich mich mit den Worten „Ich hoffe, wir sehen uns nie wieder in diesem Hause. Und wenn Sie mal einen guten Arbeitsvermittler brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.“ :mrgreen:

5 Gedanken zu „Verhandelt und gefühlt gewonnen“

  1. danke für die schnelle antwort !
    also was würdet ihr tun ? bewilligungsbescheid übers arbeitslosengeld vom amt ablehnen mit begründung auf neuberechnung oder sofort klage und wenn ja wo die klage einreichen… kenn mich da echt null aus 🙁

  2. @ stefan: Da sind natürlich ganz klar die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Auch die Tatsache einer abgeschlossenen oder abgebrochenen Ausbildung ist da wichtig.

    Grundsätzlich gilt jedoch: Niemals eine mündliche Ablehnung einfach so entgegen nehmen! Immer auf einen Bescheid zu diesem mündlichen Antrag bestehen. Lehnt ein Sachbearbeiter die schriftliche Ablehnung mit der Begründung "Sie haben den Antrag ja nicht schriftlich gestellt." oder "Es gibt von mir nichts Schriftliches." ab, würde eine Klage sofort zu einem Ergebnis führen.

    Ich erlebe es leider immer wieder, daß Arbeitslose auf diese Weise eingeschüchtert werden und sich der Sachbearbeiter mit Halbwissen vor seiner Verantwortung und Arbeit drückt.

    Der Weg zum Anwalt ist auf jeden Fall schon mal richtig. Je nach Nähe zum Ruhrgebiet kann ich den Verein "Tacheles Sozialhilfe" in Wuppertal mit seiner qualifizierten Rechtsberatung in diesem Fachgebiet wärmstens empfehlen.

  3. oja ich habe da derzeit auch meine probleme mit dem arbeitslosengeld I + II.

    mir wurde gesagt das mein arbeitslosengeld satz nicht neu berechnet werden kann da ich nicht ein jahr am stück gearbeitet hätte(20tage würden fehlen) und deshlab mein alter anspruch wieder geltend gemacht wird … was nun heisst das mein lehrlingslohn als grundlage dient. ich hatte aber seit dem 2 arbeitsstellen wo ich das fast 4fache verdient habe, müssen die das da nicht neu berechnen ? da haben sich doch alle meine vorrausetzungen und sowas geändert… kann mir da wer helfen ? wär echt super kenn mich leider ned so gut aus in den dingen und auf dem amt kann man nix tun hiess es. werde auch mal meinen anwalt anrufen heute mittag schauen ob der was weiss.
    grüße und schonmal ein danke

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