Widerstand ist zwecklos?

Ich zitiere mich selbst:

 

 

“Rechtswidrige Handlung Ihrer Dienststelle JobAgentur

Hier: Einstellung von Leistungen ohne Bescheid

Bedarfsgemeinschaft 347………….27, AZ: 1002……7

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie haben ohne Bescheid per 31.03.2005 das mir bewilligte Arbeitslosengeld II eingestellt. Mit Schreiben vom 01.04.2005 habe ich die Einstellung des Arbeitslosengeld II ohne Bescheid bemängelt. Aufgrund mehrerer Telefonate mit Frau K. wurde mir am 01.04.2005 ein Vorschuß durch Barscheck über 500,00 € ausgehändigt. Gemäß Bescheid vom 01.04.2005 wurde mir dann am 07.04.2005 der Restbetrag von 507,20 € auf mein Konto überwiesen.

 

Durch die verzögerte Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Gewährung eines Vorschusse, der weniger als die zu zahlende Miete betrug, sowie die bereits erfolgten Standardüberweisungen, wurden zwei Einzugsermächtigungen seitens der Städtischen Sparkasse S….. zurückgewiesen, die bei regelrechter Zahlung ausgeführt worden wären. Dabei ist das durch das Jugendamt gezahlte UVG bereits berücksichtigt gewesen.

 

Es handelt sich hierbei nur noch um die in der Anlage ersichtlichen Abbuchungen der AVU und meinem Anbieter für die für mich erforderliche Homepage.

 

Dabei sind mir insgesamt nachweisbar (s. Anlagen) vertragsgemäße Kosten in Höhe von  21,50 € entstanden, die ohne meine Verschulden und ausschließlich durch Ihre fehlerhafte Handlungsweise entstanden sind. Durch Ihr Verhalten ist mir ein Schaden entstanden, den ich nicht abwenden konnte und für den ich nicht verantwortlich bin.

 

Ich bitte daher um Überweisung des Betrages von 21,50 € auf mein Ihnen bekanntes Konto binnen 14 Tagen.

 

Zu Ihrer Information sei der Vollständigkeit halber mitgeteilt, dass diese 21,50 € die Lebensmittelkäufe der letzten 4 Tage eines Monats sicherstellen. Ich bin also gehalten, diesen Betrag notfalls einzuklagen, hoffe jedoch auf Ihr Einsehen.

 

Mit freundlichen Grüßen”

 

Zitat Ende

 


Heute sind meinem Konto 21,50 € gutgeschrieben worden!   Siehste, geht doch!!!!!

 

So langsam glaube ich an den Spruch der Studenten während der Unruhen im Jahre 1968: “Bleibe im Lande und wehre Dich täglich!” anstatt der Worte des Psalm 37, Vers 3 :))

 

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