… das gibt immer Probleme mit der Abrechnung.
So sprach eben der Leiter einer Firma zu mir, der Tankstellen mit Mitarbeitern versorgt. "Es gibt nur Probleme bei Leuten, die mit staatlicher Förderung leben. So bleiben denen von 400 Euro nur 160 Euro und damit arbeiten sie dann im Endeffekt für 2 Euro die Stunde. Wie soll ich die da noch motivieren?"
So klingt also eine neue Form der Absage. "Wir stellen keine Hilfeempfänger ein, weil es sich für die nicht lohnt."
Mein Versuch, dem netten Herrn das System der Arbeitssuche und der Abrechnung mit der JobAgentur zu erklären, scheiterte bereits im Ansatz. Sicher ist das sozial gedacht, doch leider völlig daneben gegenüber denen, die Arbeit suchen.
Rechnen wir mal aus:
Allgemeiner Tankstellenlohn ist brutto = netto ca. 7,00 Euro die Stunde. Um die 400 Euro voll zu bekommen, sind somit etwas mehr als 57 Stunden im Monat nötig. Das entspricht nach allgemeiner Berechnungsformel ca. 13,2 Stunden wöchentlich.
Ein HartzIV-Empfänger bekommt vom Amt seinen Grundbedarf von 347 Euro zuzüglich seiner Warmmiete abzüglich Warmwasser. Gehen wir von einer alleinziehenden Person mit einem minderjährigen Kind aus, so kommen als angemessener Bedarf und incl. eines Zuschlags für Alleinerziehung jeden Monat ca. 1.050 Euro zusammen. Davon wird das Kindergeld als Einkommen in voller Höhe abgezogen. Es kommen also von der ARGE monatlich 896 Euro auf das Konto und von der Kindergeldkasse 154 Euro. Macht zusammen wieder 1.050 Euro.
Angenommen nun, es wird ein Einkommen von 400 Euro monatlich erzielt, so ergibt sich daraus die folgende Berechnung:
Die ARGE gewährt einen Freibetrag von 100 Euro zuzüglich eines Freibetrag von 20 Prozent auf den 101. bis 400. Euro. Macht zusätzlich 60 Euro, also zusammen 160 Euro Freibetrag. Der Rest der 400 Euro, also 240 Euro, wird als Einkommen angerechnet.
Es gehen also folgende Beträge auf dem Konto des nunmehr 13,2 Stunden wöchentlich Arbeitenden ein:
ARGE = 656 Euro
Kindergeld = 154 Euro
Lohn = 400 Euro
Summe monatlich = 1.210 Euro
Rechnen wir das nun auf die Arbeitsstunden um, so kommen wir auf einen Nettolohn für die 13,2 Stunden wöchentlich in Höhe von ca. 21,23 Euro!
Sicherlich ist das hier ebenfalls ein wenig schön gefärbt. Denn schließlich bleibt es bei der monatlichen Summe für zwei Personen. Egal, wie hoch da der rechnerische Stundenlohn ist. Doch schließlich muß ein Arbeitnehmer auch mit dem auskommen, was ihm monatlich auf dem Konto eingeht. Was nämlich immer wieder gern vergessen wird, ist die schlichte Tatsache, daß es in jedem Falle ein Zuverdienst zur Grundsicherung ist. Es lohnt sich also in jedem Falle für den Arbeitslosen, sich etwas hinzuzuverdienen. Einzig die innere Rechnungsweise bringt da Unruhe hinein.
Wenn nun also ein Arbeitgeber sich damit herausredet, es bliebe zu wenig Lohn für den Hilfeempfänger übrig, so ist er da in seinen Überlegungen am falschen Ende stecken geblieben und hat es versäumt, seinen frustrierten Arbeitnehmern mal in Ruhe die obige Rechnung vorzulegen. Denn es dürfte klar sein, daß Motivation auch aus eigener Ansichtweise heraus mitgemacht werden muß. Zum Arbeiten muß man willig sein und nicht nur, wie in diesem Falle, die 160 Euro für 57 Stunden monatlich sehen.
Was im Übrigen einen Stundenlohn von netto 2,81 Euro ergeben würde. Und ein 1-Euro-Job würde monatlich zwischen 195 und 130 Euro einbringen. Bei 30 Stunden wöchentlich!